Rechtsprechung
BGH, 24.11.1995 - StB 84/95, 2 BJs 65/95-3 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 94 StPO; § 97 Abs. 2 S. 3 StPO; § 97 Abs. 5 StPO; Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG; § 129a Abs. 1 Nr. 3 StGB
Beschlagnahme eines Bekennerschreibens einer terroristischen Vereinigung in den Räumen eines Presseunternehmens - Wolters Kluwer
Beschlagnahme - Schriftliche Erklärung - Bekennerschreiben - Terroristische Vereinigung - Presseunternehmen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+2Weitere Entscheidungen mit demselben BezugBVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 77/96
Verfassungsbeschwerde der TAZ gegen Beschlagnahme eines "täuschenden
BGH, 28.02.1997 - 2 BJs 65/95Das K.O.M.I.T.E.E. - §§ 136, 163a StPO, Beschuldigtenstellung, § 70 StPO
BGH, 24.11.1995 - StB 84/95Beschlagnahme eines Bekennerschreibens einer terroristischen Vereinigung in den
Das K.O.M.I.T.E.E.
Verfahrensgang
- BGH, 20.09.1995 - 2 BJs 65/95
- BGH, 24.11.1995 - StB 84/95, 2 BJs 65/95-3
- BGH, 28.02.1997 - 2 BJs 65/95
- BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 77/96
Papierfundstellen
- BGHSt 41, 363
- NJW 1996, 532
- MDR 1996, 407
- NStZ 1996, 199
- StV 1996, 130
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 12.03.1982 - 2 BvR 1112/81
Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten bei Bekenneranrufen und …
Auszug aus BGH, 24.11.1995 - StB 84/95
Dabei kann der Senat offenlassen, ob sogenannte terroristische Bekennerschreiben generell als Deliktsgegenstände im Sinne von § 97 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit Abs. 5 Satz 2 StPO anzusehen und deswegen von der journalistischen Beschlagnahmefreiheit ausgenommen sind (…so Rebmann in Festschrift für Pfeiffer, 1988, S. 225, 235 ff.;… zustimmend Rudolphi in SK-StPO § 97 Rdn. 36;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 97 Rdn. 23;… Großpietsch, Das Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten aus Anlaß von Straftaten im Zusammenhang mit Demonstrationen, 1990, S. 71 f.;… wohl zweifelnd Amelung in AK-StPO § 97 Rdn. 43; vgl. auch BVerfG NStZ 1982, 253, 254;… Löffler, Presserecht 3. Aufl. § 53 StPO - § 23 LPG Rdn. 106, 107).Das Zeugnisverweigerungsrecht von Presseangehörigen und die entsprechende Freistellung von Beschlagnahmen sind verfassungsrechtlich nicht umfassend, sondern nur insoweit verbürgt, als dies im Interesse der Institution der Presse unumgänglich ist (BVerfG NStZ 1982, 253; vgl. auch BGHSt 28, 240, 254).
Die Pressefreiheit findet ihre Grenze dort, wo sie auf andere wichtige Interessen des freiheitlich, demokratisch und rechtsstaatlich verfaßten Gemeinwesens, wie insbesondere das Interesse an der möglichst vollständigen Aufklärung und der gerechten Ahndung schwerer Straftaten, trifft (…BVerfG aaO; vgl. ferner BVerfGE 32, 373, 381; 33, 367, 383; 36, 174, 186; 44, 353, 374) und die Erfüllung der publizistischen Aufgaben der Presse nicht den Vorrang gebietet (BVerfG NStZ 1982, 253).
Unter diesen besonderen Umständen war ein im Interesse eines ungehinderten Informationsflusses durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zu schützendes Vertrauensverhältnis zwischen Presse und Informant insoweit von vornherein nicht gegeben (offen gelassen von BVerfG NStZ 1982, 253, 254 für die sonst üblichen "Bekenneranrufe" und "Bekennerschreiben").
Jedenfalls wegen der Besonderheiten des Falles ist auch die geltend gemachte Befürchtung unbegründet, daß als Folge von Durchsuchung und Beschlagnahme Informationen an die Presse aus dem terroristischen Bereich in künftigen Fällen ausbleiben werden (vgl. BVerfG NStZ 1982, 253, 254).
- BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71
Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter
Auszug aus BGH, 24.11.1995 - StB 84/95
Die Pressefreiheit findet ihre Grenze dort, wo sie auf andere wichtige Interessen des freiheitlich, demokratisch und rechtsstaatlich verfaßten Gemeinwesens, wie insbesondere das Interesse an der möglichst vollständigen Aufklärung und der gerechten Ahndung schwerer Straftaten, trifft (…BVerfG aaO; vgl. ferner BVerfGE 32, 373, 381; 33, 367, 383; 36, 174, 186; 44, 353, 374) und die Erfüllung der publizistischen Aufgaben der Presse nicht den Vorrang gebietet (BVerfG NStZ 1982, 253). - BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71
Ärztliche Schweigepflicht
Auszug aus BGH, 24.11.1995 - StB 84/95
Die Pressefreiheit findet ihre Grenze dort, wo sie auf andere wichtige Interessen des freiheitlich, demokratisch und rechtsstaatlich verfaßten Gemeinwesens, wie insbesondere das Interesse an der möglichst vollständigen Aufklärung und der gerechten Ahndung schwerer Straftaten, trifft (…BVerfG aaO; vgl. ferner BVerfGE 32, 373, 381; 33, 367, 383; 36, 174, 186; 44, 353, 374) und die Erfüllung der publizistischen Aufgaben der Presse nicht den Vorrang gebietet (BVerfG NStZ 1982, 253).
- BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
Auszug aus BGH, 24.11.1995 - StB 84/95
Die Pressefreiheit findet ihre Grenze dort, wo sie auf andere wichtige Interessen des freiheitlich, demokratisch und rechtsstaatlich verfaßten Gemeinwesens, wie insbesondere das Interesse an der möglichst vollständigen Aufklärung und der gerechten Ahndung schwerer Straftaten, trifft (…BVerfG aaO; vgl. ferner BVerfGE 32, 373, 381; 33, 367, 383; 36, 174, 186; 44, 353, 374) und die Erfüllung der publizistischen Aufgaben der Presse nicht den Vorrang gebietet (BVerfG NStZ 1982, 253). - BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72
Verfassungsmäßigkeit der §§ 49 Abs. 1 , 60 Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie 61 BZRG
Auszug aus BGH, 24.11.1995 - StB 84/95
Die Pressefreiheit findet ihre Grenze dort, wo sie auf andere wichtige Interessen des freiheitlich, demokratisch und rechtsstaatlich verfaßten Gemeinwesens, wie insbesondere das Interesse an der möglichst vollständigen Aufklärung und der gerechten Ahndung schwerer Straftaten, trifft (…BVerfG aaO; vgl. ferner BVerfGE 32, 373, 381; 33, 367, 383; 36, 174, 186; 44, 353, 374) und die Erfüllung der publizistischen Aufgaben der Presse nicht den Vorrang gebietet (BVerfG NStZ 1982, 253). - BGH, 16.05.1973 - 2 StR 497/72
Voraussetzungen für die Festsetzung eines Strafbefehls - Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 24.11.1995 - StB 84/95
Soweit sich die Beschwerdeführerinnen gegen die Sicherstellung weiterer handschriftlicher Notizen und zweier Tonbänder wenden, fehlte es im maßgeblichen Zeitpunkt der Rechtsmitteleinlegung an einer mit der Beschwerde angreifbaren richterlichen Beschlagnahmeentscheidung (vgl. BGHSt 25, 187, 189;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. vor § 296 Rdn. 4). - BGH, 28.12.1978 - StB 235/78
Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechtes eines Pressemitarbeiters - Schutz von …
Auszug aus BGH, 24.11.1995 - StB 84/95
Das Zeugnisverweigerungsrecht von Presseangehörigen und die entsprechende Freistellung von Beschlagnahmen sind verfassungsrechtlich nicht umfassend, sondern nur insoweit verbürgt, als dies im Interesse der Institution der Presse unumgänglich ist (BVerfG NStZ 1982, 253; vgl. auch BGHSt 28, 240, 254).
- BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 77/96
Verfassungsbeschwerde der TAZ gegen Beschlagnahme eines "täuschenden …
a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. November 1995 - 2 BJs 65/95-3, StB 84/95 -,. - BGH, 13.01.1999 - 2 StB 14/98
Presserechtliches Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeschutz für freie …
Da mithin der Beschlagnahmeschutz nach § 97 Abs. 5 Satz 1 StPO von vornherein nicht bestand und nicht besteht, kommt es nicht auf die im Ergebnis zweifelhafte Frage an, ob das Schreiben, wie in der Beschlagnahmeanordnung im Sinne einer Hilfserwägung zusätzlich angenommen, als Gegenstand, der durch eine von dem Ermittlungsverfahren miterfaßte Straftat hervorgebracht ist, ohnehin von dem Beschlagnahmeverbot im Sinne einer Ausnahme nach § 97 Abs. 5 Satz 2, Abs. 2 Satz 3 StPO freigestellt wäre (vgl. dazu BGHSt 41, 363;… Rebmann in Festschrift für Pfeiffer S. 225, 235 ff.).Durch das Grundgesetz gesichert ist die verfahrensrechtliche Freistellung vom Zeugniszwang und von der Beschlagnahme nur insoweit, als dies im Interesse der Institution der Presse unumgänglich ist (vgl. BVerfG NStZ 1982, 253; BGHSt 28, 240, 254; 41, 363, 366/367, jeweils mit weiteren Nachweisen).
- KG, 30.07.2010 - 2 StE 2/08
Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Anforderungen an das Verfahren bei der …
Ob allerdings auch Bekennerschreiben, mit denen ein anonymer Informant unter Zuhilfenahme der Presse die Öffentlichkeit auf die Ziele der Organisation, der er angehört, aufmerksam machen will und deren Verantwortlichkeit für die Straftat er bekennt, ein schützenswertes Vertrauensverhältnis zwischen Journalist und Informant begründen können (verneinend BGHSt 41, 363, 367; offen lassend BVerfG NStZ 2001, 43, 44; NStZ 1982, 253, 254), ob also die durch die verfahrensgegenständliche Maßnahme gesuchten und letztlich beschlagnahmten beiden Bekennerschreiben der militanten gruppe (mg) zum Brandanschlag vom 18. Mai 2007 in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StPO fallen, erscheint zweifelhaft. - LG Bonn, 14.01.2015 - 27 Qs 28/14 Entscheidend ist nur die potenzielle Bedeutung des zu beschlagnahmenden Materials im Zeitpunkt der Beschlagnahmeanordnung (vgl. BVerfG NJW 1995, 2839; BGHSt 41, 363; BGH NStZ 1981, 94; VGH des Landes Berlin, Beschluss vom 28. Juni 2001 - 100/00 -, juris).
Rechtsprechung
BGH, 28.02.1997 - 2 BJs 65/95 - 3 - StB 14/96 |
Das K.O.M.I.T.E.E.
§§ 136, 163a StPO, Beschuldigtenstellung, § 70 StPO
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen unberechtigter Zeugnisverweigerung - Auferlegung der durch die Weigerung entstandenen Kosten - Beschuldigteneigenschaft eines Tatverdächtigen - Strafverfolgungsbehördliche Umgehung der Beschuldigtenrechte
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+2Weitere Entscheidungen mit demselben BezugBVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 77/96
Verfassungsbeschwerde der TAZ gegen Beschlagnahme eines "täuschenden
BGH, 28.02.1997 - 2 BJs 65/95Das K.O.M.I.T.E.E. - §§ 136, 163a StPO, Beschuldigtenstellung, § 70 StPO
BGH, 24.11.1995 - StB 84/95Beschlagnahme eines Bekennerschreibens einer terroristischen Vereinigung in den
Das K.O.M.I.T.E.E.
Verfahrensgang
- BGH, 20.09.1995 - 2 BJs 65/95
- BGH, 24.11.1995 - StB 84/95
- BGH, 28.02.1997 - 2 BJs 65/95 - 3 - StB 14/96
- BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 77/96
Papierfundstellen
- NJW 1997, 1591
- NStZ 1997, 398
- StV 1997, 281
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91
nemo tenetur se ipsum accusare
Auszug aus BGH, 28.02.1997 - 2 BJs 65/95
Darüber hinaus ist ein Verfolgungswille auch dann anzunehmen, wenn eine Strafverfolgungsbehörde einen Verdächtigen zwar nicht ausdrücklich zum Beschuldigten erklärt, aber faktische Maßnahmen gegen ihn ergreift, die erkennbar darauf abzielen, gegen ihn wegen einer Straftat vorzugehen (BGH StV 1985, 397, 398; BGHSt 38, 214, 228;… ausführlich Rogall a.a.O. Rdn. 31 ff.;… Geppert in Festschrift für Oehler 323, 328). - BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94
Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann
Auszug aus BGH, 28.02.1997 - 2 BJs 65/95
Nur wenn sie trotz starken Tatverdachts nicht von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung übergeht und auf diese Weise die Beschuldigtenrechte umgeht, überschreitet sie die Grenzen des Beurteilungsspielraums (sog. subjektive Beschuldigtentheorie;… vgl. Rogall in SK-StPO vor § 133 Rdn. 26 ff.; BGHSt 10, 8, 12; 37, 48, 51 ff.; BGH NJW 1994, 2904, 2907) [BGH 21.07.1994 - 1 StR 83/94]. - BGH, 18.10.1956 - 4 StR 278/56
Strafbarkeit wegen vollendeten Meineids eines irrtümlich als Zeugen vereidigten …
Auszug aus BGH, 28.02.1997 - 2 BJs 65/95
Nur wenn sie trotz starken Tatverdachts nicht von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung übergeht und auf diese Weise die Beschuldigtenrechte umgeht, überschreitet sie die Grenzen des Beurteilungsspielraums (sog. subjektive Beschuldigtentheorie;… vgl. Rogall in SK-StPO vor § 133 Rdn. 26 ff.; BGHSt 10, 8, 12; 37, 48, 51 ff.; BGH NJW 1994, 2904, 2907) [BGH 21.07.1994 - 1 StR 83/94]. - BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90
Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten
Auszug aus BGH, 28.02.1997 - 2 BJs 65/95
Nur wenn sie trotz starken Tatverdachts nicht von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung übergeht und auf diese Weise die Beschuldigtenrechte umgeht, überschreitet sie die Grenzen des Beurteilungsspielraums (sog. subjektive Beschuldigtentheorie;… vgl. Rogall in SK-StPO vor § 133 Rdn. 26 ff.; BGHSt 10, 8, 12; 37, 48, 51 ff.; BGH NJW 1994, 2904, 2907) [BGH 21.07.1994 - 1 StR 83/94]. - BGH, 23.07.1986 - 3 StR 164/86
Zeugnisverweigerungsrecht bei früheren Ermittlungen gegen einen Angehörigen des …
Auszug aus BGH, 28.02.1997 - 2 BJs 65/95
Die Beschuldigteneigenschaft eines Tatverdächtigen wird grundsätzlich durch einen Willensakt der zuständigen Strafverfolgungsbehörde begründet (BGH NStZ 1987, 83), die dies nach der Stärke des Tatverdachts pflichtgemäß zu beurteilen hat.
- KG, 14.02.2008 - 3 Ws 31/08
Weitere Beschwerde gegen Erzwingungshaft
Zwar kann die Beschuldigteneigenschaft auch dadurch entstehen, dass die Staatsanwaltschaft Maßnahmen gegen einen Tatverdächtigen ergreift, die erkennbar darauf abzielen, gegen ihn wegen einer Straftat strafrechtlich vorzugehen (…vgl. Meyer-Goßner a.a.O.; BGH NStZ 1997, 398 m.N.; BGH NJW 2007, 237), aber auch daran fehlt es.
Rechtsprechung
BGH, 20.09.1995 - 2 BJs 65/95 |
Verfahrensgang
- BGH, 20.09.1995 - 2 BJs 65/95
- BGH, 24.11.1995 - StB 84/95
- BGH, 28.02.1997 - 2 BJs 65/95
- BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 77/96
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 77/96
Verfassungsbeschwerde der TAZ gegen Beschlagnahme eines "täuschenden …
a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. November 1995 - 2 BJs 65/95-3, StB 84/95 -,.b) den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 20. September 1995 - 2 BJs 65/95-3, 1 BGs 968/95 -.
Rechtsprechung
BGH, 22.10.1997 - StB 15/97, 2 BJs 65/95 - 3 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Anordnung der Erzwingungshaft (Beugehaft) nach § 70 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO)
- rechtsportal.de
StPO § 70
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87
Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge
Auszug aus BGH, 22.10.1997 - StB 15/97
Die dagegen gerichtete Beschwerde der Zeugin ist zulässig (BGHSt 36, 192); in der Sache dringt das Rechtsmittel jedoch nicht durch. - BGH, 28.02.1997 - StB 15/96
Auszug aus BGH, 22.10.1997 - StB 15/97
Das wegen jener früheren Aussageverweigerung mit Verfügung des Generalbundesanwalts vom 21. Mai 1996 gegen sie festgesetzte Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 DM war zwar auf Antrag der Zeugin auf gerichtliche Entscheidung durch Senatsbeschluß vom 28. Februar 1997 - StB 15/96 - auf 500 DM ermäßigt worden.
- KG, 14.02.2008 - 3 Ws 31/08
Weitere Beschwerde gegen Erzwingungshaft
Nach alledem war die Anordnung der Erzwingungshaft angesichts der beharrlichen Weigerungshaltung des Zeugen unter Berücksichtigung des Gegenstands des Verfahrens und der möglichen Bedeutung der Aussage für die Sachaufklärung bisher zwar verhältnismäßig und unerlässlich (…vgl. BGHR StPO § 70 Erzwingungshaft 5 und 6 [Gründe]; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1997 - StB 15/97, 2 BJs 65/95 - 3 - StB 15/97 [juris]; KG, Beschluss vom 20. Dezember 1997 - 3 Ws 644 - 645/96 [juris] - ).